| 2013: Einführung von Unisex-Tarifen |
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In der Versicherungsbranche gibt es zurzeit unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen (mit Ausnahme von Riesterverträgen) weil
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied im März 2011, dass diese Ungleichbehandlung rechtswidrig ist. Er gibt den Versicherungsgesellschaften Zeit, bis 21. Dezember 2012 „geschlechtsneutrale“ Tarife und Leistungen einzuführen, d.h. Tarife mit identischem Preis für Frauen und Männer gleichen Alters. Die Gleichbehandlung von Frauen und Männer ist ein Grundsatz des EU-Rechts, doch bislang gibt es bei Versicherungen Ausnahmeklauseln. Wie wirken sich die neuen Unisex-Tarife aus?
Risikolebensversicherung Männer zahlen derzeit höhere Beiträge für die gleiche Todesfall-Leistung, weil sie eine höhere Wahrscheinlichkeit für ein früheres Ableben haben.
Private Krankenversicherung Frauen zahlen höhere Beiträge, weil sie nicht nur aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung höhere Krankheitskosten verursachen.
Altersvorsorge (private Rente, Rürup-Rente, betriebliche Altersvorsorge) Frauen müssen derzeit höhere Beiträge als Männer leisten für die gleiche lebenslange Rente, weil sie statistisch eine um ca. 5 Jahre längere Lebenserwartung haben.
Berufsunfähigkeitsabsicherung Frauen werden deutlich häufiger berufsunfähig als Männer.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Trotzdem kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Garantie übernommen werden.
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