Staatliche Förderung noch in diesem Jahr nutzen
Riester- oder Rürup-Rente

 

Riester-Rente

Mit einem Riester-Vertrag können die meisten Frauen eine eigene Altersvorsorge aufbauen – ob verheiratet oder Single, berufstätig oder arbeitslos. Die Förderung gibt es auch in der Elternzeit und für Teilzeit- oder Minijobs. Natürlich können und sollten auch Männer die staatliche Förderung der Riester-Rente nutzen.

Die Riester-Rente hat zwei elementare Vorteile: Der Staat fördert den Ansparvorgang durch Zulagen und mögliche Steuervorteile. Außerdem sind das eingezahlte Kapital und staatliche Zulagen garantiert. Seit 2008 beträgt die jährliche Grundzulage pro Sparer Euro 154,00, pro Kind gibt es zusätzlich Euro 185,00 bzw. für Kinder, die ab 2008 geboren wurden Euro 300,00 Zulage. Um die vollen Zulagen zu bekommen, müssen Riester-Sparer vier Prozent vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommen des Vorjahres ansparen (max. Euro 2.100,00), von denen die Grundzulage und gegebenenfalls die Kinderzulagen abgezogen werden. In der Kindererziehungsphase reicht ein Eigenbeitrag von Euro 60,00 jährlich, um alle Zulagen zu bekommen. Bei mehreren Kindern kann sich eine Förderquote von mehr als 90 Prozent ergeben. Aber auch besser verdienende Singles und Alleinverdiener profitieren, denn der Eigenbeitrag für den Riester-Vertrag kann bei der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden. So erreicht z.B. ein Single mit einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von Euro 52.500,00 bis zum 67. Lebensjahr eine staatliche Gesamtförderung von fast Euro 30.000,00. Die späteren Rentenzahlungen müssen zwar versteuert werden, aber dann ist der Steuersatz meist deutlich niedriger als in der Berufsphase. 30 Prozent der Riester-Rente können sich die Sparer bei Rentenbeginn als Kapital auszahlen lassen.

Junge Riester-Sparer erhalten bei Abschluss eines Riester-Vertrages vor dem 25. Geburtstag einen einmaligen Zuschuss von Euro 200,00. Eine Umfrage ergab, dass 70 Prozent der Jugendlichen zwischen 18 und 25 davon nichts wissen. Deshalb erinnern Sie Ihre Töchter, Söhne und Patenkinder an die staatliche Förderung. Anspruch auf Riesterförderung haben grundsätzlich alle, die auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Aber auch Beamte und pflichtversicherte Selbständige wie zum Beispiel Künstler, Handwerker, Lehrer und Hebammen gehören zum Kreis der Förderberechtigten. Ehepaare profitieren sozusagen doppelt: Gehört ein Ehepartner dem begünstigten Personenkreis an, kann auch der andere Partner mit einem eigenen Vertrag gefördert werden, selbst wenn er allein nicht zu den Anspruchsberechtigten gehört.

Tipp: Es gibt eine große Auswahl von Anlagemöglichkeiten für die Riester-Rente. Sprechen Sie mit uns, damit wir gemeinsam die für Sie richtige Variante finden. Sie können jetzt noch rückwirkend zum 1. Januar 2010 eine Riester-Rente abschließen und sich damit die Zulagen und Steuerersparnis für das ganze Jahr sichern.

Rürup-Rente

Mit der Rürup-Rente können Selbständige und Freiberufler sowie gut verdienende Angestellte in der Einzahlungsphase kräftig Steuern sparen, da sie die Beiträge in großem Maß als Sonderausgaben von der Steuer absetzen können. Zusammen mit der gesetzlichen und berufsständischen Altersvorsorge sind dies bis zu Euro 20.000,00 jährlich, bei Ehepaaren Euro 40.000,00. Für das Jahr 2010 werden 70 Prozent des Beitrages berücksichtigt. Im Laufe der kommenden Jahre steigt der Satz um jeweils zwei Prozent. Ab 2025 erkennt das Finanzamt sämtliche Beiträge bis zu Euro 20.000,00 pro Person an, auch wenn die Rürup-Verträge schon in den Jahren davor abgeschlossen wurden. Damit lassen sich in der Ansparphase kräftig Steuern sparen. Später wird die Rürup-Rente besteuert wie die gesetzliche Rentenversicherung.

Die Rürup-Rente ist sehr flexibel. Sie können monatlich den Beitrag einzahlen, der in Ihr Budget passt und einmal im Jahr eine Zuzahlung leisten, um die optimale Förderung auszunutzen.

Tipp: Nutzen Sie noch in 2010 die Vorteile der Rürup-Rente, und sollten Sie schon eine haben, dann vergessen Sie Ihre steueroptimale Zuzahlung 2010 nicht. Bei einer Nachzahlung von zum Beispiel Euro 5.000,00 können Sie noch in 2010 Euro 3.500,00 als Sonderausgabe von der Steuer absetzen!

 

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Trotzdem kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Garantie übernommen werden.
Der Rundbrief ersetzt nicht die Beratung.

 
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