Die Rentenauskunft der gesetzlichen Rentenversicherung

 

Jährlich bekommen Sie von der Deutschen Rentenversicherung eine Renteninformation, vorausgesetzt Sie sind mindestens 27 Jahre alt und haben 5 Jahre lang Beiträge gut geschrieben bekommen. Die Renteninformation gibt Auskunft über

  • die Höhe einer eventuellen Rente bei voller Erwerbsminderung
  • die bislang erworbenen Rentenansprüche
  • die Höhe der voraussichtlichen Altersrente
  • die bisher gezahlten Beiträge
  • den Kaufkraftverlust Ihrer Rente (auf der Seite 2 der Information)

Wenn Sie Ihre Renteninformation studieren, sollten Sie folgendes beachten:

  • Die volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie nur, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, jegliche Art von Arbeit zu verrichten.
  • Die jährlichen Steigerungssätze von ein Prozent bzw. zwei Prozent, mit denen eine zukünftige Altersrente hochgerechnet wird, sind nicht realistisch.
  • Die hochgerechnete Rente erhalten Sie gemäß folgender Tabelle:

Jahrgang

Volle Rente ab…

 

Jahrgang

Volle Rente ab…

 

Jahrgang

Volle Rente ab…

1947

65 J. + 1 Monat

 

1953

65 J. + 7 Monate

 

1959

66 J. + 2 Monate

1948

65 J. + 2 Monate

 

1954

65 J. + 8 Monate

 

1960

66 J. + 4 Monate

1949

65 J. + 3 Monate

 

1955

65 J. + 9 Monate

 

1961

66 J. + 6 Monate

1950

65 J. + 4 Monate

 

1956

65 J. + 10 Monate

 

1962

66 J. + 8 Monate

1951

65 J. + 5 Monate

 

1957

65 J. + 11 Monate

 

1963

66 J. + 10 Monate

1952

65 J. + 6 Monate

 

1958

66 J.

 

ab 1964

67 J.

Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, gibt es einen Abzug von 0,3 Prozent lebenslang.

  • Von der ausgewiesenen Rente werden bei gesetzlich Versicherten noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Dies sind ab 2011 8,2 Prozent für die Krankenversicherung und 1,95 Prozent bzw. 2,2 Prozent (kinderlose) für die Pflegeversicherung.
  • Die gesetzliche Rente wird gemäß folgender Tabelle besteuert:

Jahr des
Renten-beginns

Besteuerungs-
anteil in %

 

Jahr des
Renten-
beginns

Besteuerungs-
anteil in %

 

Jahr des
Renten-beginns

Besteuerungs-
anteil in %

2011

62

 

2021

81

 

2031

91

2012

64

 

2022

82

 

2032

92

2013

66

 

2023

83

 

2033

93

2014

68

 

2024

84

 

2034

94

2015

70

 

2025

85

 

2035

95

2016

72

 

2026

86

 

2036

96

2017

74

 

2027

87

 

2037

97

2018

76

 

2028

88

 

2038

98

2019

78

 

2029

89

 

2039

99

2020

80

 

2030

90

 

2040

100

Wenn Sie z.B. im Jahr 2020 in Rente gehen, sind 80% Ihrer gesetzlichen Rente steuerpflichtig.

  • Die Wirkung der Inflation wird in der Renteninformation auf der 2. Seite angezeigt. Die Inflation mindert die Kaufkraft der Rente erheblich. Euro 1.000 Rente sind bei einer jährlichen Inflationsrate von 2% in 10 Jahren nur noch Euro 818,00, in 20 Jahren nur noch Euro 668,00 und in 30 Jahren nur noch Euro 545,00 wert.

Nehmen Sie Ihre eigene Renteninformation zur Hand und gehen Sie diese anhand des folgenden Beispiels durch:

Frau, geb. 1975, arbeitet seit dem 25. Lebensjahr
Höhe der künftigen Regelaltersrente mit 67 1.276,90 Euro
nach Steuern 1.104,00 Euro
nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung    971,00 Euro
nach Kaufkraft (ca. 60 % ausgewiesen auf Seite 2 der
Renteninformation)    583,00 Euro

Tipp: Zögern Sie nicht und stocken Sie noch in diesem Jahr Ihre Rente auf z.B. mit einer staatlich geförderten Riester- oder Rürup-Rente oder einer privaten Rentenversicherung.


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