Gesundheitsreform 2011
Das Bundeskabinett hat die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Die negative Nachricht ist, dass die Beiträge für die GKV im nächsten Jahr von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent des Bruttogehaltes steigen. Dies gilt aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit Euro 3.750,00 pro Monat. Arbeitnehmer und Rentner zahlen 8,2 Prozent und Arbeitgeber bzw. die Rentenversicherung 7,3 Prozent. Auf eine Betriebsrente müssen die Rentner 15,5 Prozent Krankenversicherungsbeitrag leisten. Hinzu kommt noch für alle der Beitrag von 1,95 Prozent bzw. 2,2 Prozent bei Kinderlosen für die gesetzliche Pflegeversicherung. Außerdem kann die GKV weitere Zusatzbeiträge bis zu zwei Prozent des Einkommens erheben. Die positive Nachricht ist, dass der Wechsel von der GKV in die private Krankenversicherung (PKV) wieder leichter wird. Diejenigen Personen, deren Gehalt die Jahresarbeits-Entgeltgrenze im Jahr 2010 von Euro 49.950,00 überstiegen hat, können im nächsten Jahr in die PKV wechseln. Die bisherige Wartefrist von drei Jahren entfällt. Wenn Sie mehr als Euro 49.950,00 verdienen, gesund sind und in den letzten 5 Jahren keine Psychotherapie hatten, sollten Sie Kontakt zu uns aufnehmen, damit wir besprechen können, ob ein Wechsel für Sie von der GKV in die PKV zu empfehlen ist.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Trotzdem kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Garantie übernommen werden. |
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