MiniJob - MaxiRente

 

Fast 7 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland als Minijobber. Aufgrund ihres niedrigen Einkommens erwerben diese keine gesetzlichen Rentenansprüche und haben keine Möglichkeit, eine eigene Altersvorsorge aufzubauen. Inzwischen gibt es die Möglichkeit einer zusätzlichen Vorsorge über die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Und so funktioniert es: Arbeitnehmerin und Arbeitgeber vereinbaren eine geringfügige Erhöhung der Wochenarbeitszeit. Den Mehrverdienst zahlt der Arbeitgeber in den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge. Da die Höhe des Nettolohnes unverändert bleibt, geht der Minijob-Status nicht verloren und die Arbeitnehmerin bekommt zusätzlich eine attraktive Vorsorge für den Ruhestand.

Beispiel: Die 35-jährige Frau arbeitet langfristig auf 400-Euro-Basis z. B. in der Firma ihres Mannes. Sie erhöht ihre Arbeitszeit. Das zusätzliche verdiente Entgelt wird in eine arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung umgewandelt. So bezieht sie weiterhin 400 Euro netto und sorgt zusätzlich für Ihr Alter vor.

Minijob

ohne bAV

mit bAV

Monatliche Arbeitszeit

40 Stunden

50 Stunden

Monatliches Bruttogehalt

400 €

500 €

Entgeltumwandlung für eine bAV

 

100 €

Monatliches Nettogehalt

400 €

400 €

Monatliche Rente aus der Direktversicherung

 

ca. 409 € (nicht garantiert)

Rentenbeginn mit 67 Jahren, Restkapital bei Tod

 

 

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Trotzdem kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Garantie übernommen werden.
Der Rundbrief ersetzt nicht die Beratung.

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