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Gut gerüstet ins Studium und in den Beruf
Viele Ihrer Kinder und Enkelkinder oder Patenkinder beginnen in den nächsten Monaten eine Ausbildung, gehen ins Studium oder in den Beruf. Dabei muss Vieles bedacht und organisiert werden. Welche Versicherungen werden benötigt? Inwieweit besteht noch Versicherungsschutz über die Eltern? Welche staatlichen Förderungen sollten nicht verschenkt werden? Im Folgenden nun ein paar Tipps dazu: Krankenversicherung Mit Beginn der Ausbildung sind Auszubildende verpflichtet, eine eigene Kranken-versicherung abzuschließen. Der Arbeitgeber meldet sie bei der Krankenkasse an. Sie können zwischen allen gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wählen. Der reguläre Beitragssatz ist bei den GKV’s gleich, jedoch verlangen einige inzwischen monatlich einen Zusatzbetrag. Schüler, Studenten, Wehr- und Zivildienstleistende sind über die Eltern mitversichert. Sind die Eltern privat krankenversichert, gibt es günstige private Ausbildungstarife für Schüler und Studenten ab 16 Jahren. Nach dem Studium können sich die jungen Erwachsenen erst dann privat krankenversichern, wenn ihr Jahresbruttoein-kommen drei Jahre lang über der Beitragsbemessungsgrenze (2010: 49.950,00 Euro pro Jahr) lag. Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Krankheiten, Unfälle oder Allergien können dem Traumberuf ein jähes Ende setzen. Eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es für die jungen Menschen heute nicht mehr. Deshalb ist ein Berufsunfähigkeitsschutz für Auszubildende, Berufseinsteiger und Studenten ein unbedingtes Muss. Studenten können sich schon jetzt für Ihren zukünftigen Beruf versichern. Je jünger und gesünder, umso günstiger ist die Berufsunfähigkeits- versicherung. Nach der Ausbildung sollte die Berufsunfähigkeits-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung an das Nettogehalt angepasst werden. Wichtig ist deshalb die so genannte „Nachversicherungsgarantie“, d.h. die Rente kann später ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden. Bitte kombinieren Sie die Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit nicht mit der Altersvorsorge, weil damit die Flexibilität in der Zukunft eingeschränkt wird und Sie sich finanziell möglicherweise übernehmen. Fordern Sie unseren Fragebogen an! Riester-Rente Auszubildende sowie sehr viele Berufsanfänger nach dem Studium sind Pflichtmitglieder Private Haftpflichtversicherung (PHV) Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen der privaten Grundvorsorge, denn Verursacher eines Schadens haften für diesen in voller Höhe. Minderjährige und unverheiratete Kinder sowie volljährige Schüler, Studenten, Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende sind über die Eltern mitversichert – sofern diese eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Für alle anderen gilt: Unbedingt Vorsorge treffen und eine Schadenssumme von mindestens 5 Mio. Euro vereinbaren! Nach dem Studium müssen Sie sich somit sofort um Ihre eigene Haftpflichtversicherung kümmern. Vermögenswirksame Leistungen (VL) Viele Arbeitgeber gewähren ihren Angestellten vermögenswirksame Leistungen bis zu einem Höchstbetrag von 40,00 € monatlich. Diese Zahlungen müssen für einen Mindestzeitraum von sieben Jahren fest angelegt werden. Zu empfehlen sind Investmentfonds und gut verzinste Bausparverträge. Als Berufsanfänger teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die Anlageform und den Kontozugang mit. Der Arbeitgeber überweist monatlich die festgelegte Summe direkt in den Vertrag. Viele junge Erwachsene profitieren zusätzlich von der staatlichen Arbeitnehmersparzulage in Höhe von 20 Prozent des angesparten Betrages bei Anlage in Aktienfonds, oder von 9 Prozent bei Anlage in einen Bausparvertrag. Wichtig ist, dass die Einkommensgrenze pro Jahr von 20.000,00 Euro bei Ledigen (bei Anlage in Aktienfonds) oder 17.900,00 Euro bei Ledigen (bei Anlage in einen Bausparvertrag) nicht überschritten wird. Gerne suchen wir das für Sie passende Angebot.
Auszubildende - Studenten - Berufseinsteiger Gutschein für eine „Starterberatung“ Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger können sich bei uns bis zum 31.12.2010 zu den in diesem Finanztipp Spezial angesprochenen Themen, unabhängig und individuell beraten lassen. Der reduzierte Betrag für die Beratung beträgt Euro 25,00. Bei Bedarf suchen wir das „beste Angebot“ für Sie - Ihrer jeweiligen Situation angepasst - heraus. Bitte rufen Sie uns an, damit wir einen Termin vereinbaren können. Telefon 0711-255 59 60 Stichwort: Starterberatung
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