Pflegefall: Schnell schrumpft das Vermögen

 

Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde nur als Grundversorgung konzipiert und deckt für privat und gesetzlich Versicherte nur folgende Leistungen ab:

 

Sachleistung
(z. B. für ambulante
Sozialdienste)

Geldleistung (Pflegegeld ohne Kostennachweis, z. B. bei Pflege durch Angehörige)

Stationäre Pflege im Heim

 

monatlicher Wert  von ca.           

Pflegestufe I

   440 €    

225 €

 1.023 €

Pflegestufe II

1.040 €    

430 €

 1.279 €

Pflegestufe III

1.510 €    

685 €

 1.510 €

Besondere Härtefälle

1.918 €    

-

 1.825 €

Ein Heimplatz  kostet je nach Pflegestufe 3.000,00 bis 3.500,00 Euro im Monat. Übersteigen die Kosten für die Pflege die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, wird das Vermögen des Pflegebedürftigen herangezogen. Reichen Rente, Pflegeversicherung und Vermögen der Eltern nicht aus, um die Pflegekosten zu bezahlen, nimmt der Staat die
Kinder in die Pflicht. In der Praxis geht das Sozialamt in Vorleistung und fordert die Unterhaltsansprüche bei den Kindern ein. Sie müssen ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen legen. Auch das Einkommen von Schwiegerkindern darf herangezogen werden, wenn die Tochter oder der Sohn keine eigenen Einkünfte hat. Wer dies vermeiden möchte und wer als Pflegebedürftiger solange wie möglich zu Hause leben möchte, sollte mit einer Pflegezusatzversicherung vorsorgen. Je früher Sie einsteigen, desto günstiger ist der Beitrag (Höchstalter 60/65 Jahre). Ältere Menschen werden häufiger wegen Vorerkrankungen abgelehnt.

Die Auswahl des richtigen Pflegezusatztarifes ohne Beratung ist kaum möglich. Es gibt nämlich drei Varianten der zusätzlichen Absicherung:

1. Pflegetagegeldversicherung (Pflegemonatsgeldversicherung)
Sie zahlt im Pflegefall je nach gesetzlicher Pflegestufe einen bestimmten Tages- oder Monatssatz in der vereinbarten Höhe. Das Geld ist frei verfügbar, es kann auch für pflegende Angehörige oder eine Haushaltshilfe verwendet werden. Zu empfehlen ist ein Tagessatz von 50,00 bis 60,00 Euro. Es handelt sich hierbei um eine reine Risikoversicherung. Wenn kein Leistungsfall bis zum Lebensende eintritt oder die Versicherung gekündigt wird, sind die Beiträge verloren. Beitragsanpassungen sind möglich. Im Vergleich zur Pflegerentenversicherung und zur Pflegekostenversicherung ist dies aber die deutlich preisgünstigere Variante.

2. Pflegerentenversicherung
Sie zahlt im Pflegefall, der von der Versicherung oft nach eigenen Kriterien definiert wird, eine garantierte monatliche Rente in der vereinbarten Höhe. Auch hier ist das Geld frei verfügbar und kann für pflegende Angehörige oder eine Haushaltshilfe verwendet werden. Die Leistungen der Pflegerentenversicherung sind in den einzelnen Pflegestufen sehr unterschiedlich. Vor allem in den Stufen I und II sind die Leistungen eher niedrig. Solche Verträge sind wegen der erforderlichen Ansparung von Kapital für die spätere Pflegerentenzahlung relativ teuer. Interessant für manche von Ihnen ist vielleicht, dass eine Pflegerentenversicherung auch durch Zahlung eines Einmalbeitrages möglich ist.

3. Pflegekostenversicherung
Diese übernimmt nur nachgewiesene Pflegekosten für Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung enthalten sind, d. h. Leistungen professioneller Pflegedienste oder für die Pflege im Heim. Pflege durch Angehörige wird nicht oder nur wenig unterstützt. Es gibt zwei verschiedene Tarifvarianten: Tarife der Variante I stocken die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen bestimmen Prozentsatz auf, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird (zwischen 10% und 150% möglich). Tarife der Variante II zahlen einen Fixbetrag bis zu einer vereinbarten Obergrenze. Die Versicherungsleistungen passen sich in beiden Fällen nicht automatisch an steigende Kosten an. In beiden Fällen müssen der Versicherung die Restkosten nachgewiesen werden, die nach Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bleiben. Eine Pflegekostenversicherung schützt vor allem vor hohen Kosten im Pflegeheim. Für eine Pflege zu Hause gibt es sehr wenig Geld.

Für Sie bleiben zwei wesentliche Fragen: Auf welchem Weg und in welcher Höhe ist es ratsam, das Pflegerisiko abzusichern? Eine pauschale Antwort ist nicht möglich. Deshalb lassen Sie sich bitte unabhängig beraten.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Trotzdem kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Garantie übernommen werden.
Der Rundbrief ersetzt nicht die Beratung.

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