1. Krankenversicherung
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt um 0,6 Prozent auf 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent dauerhaft festgeschrieben. Arbeitnehmer und Rentner zahlen 8,2 Prozent. Der Beitrag für die Pflegeversicherung bleibt bei 1,95 Prozent bzw. 2,2 Prozent für Kinderlose.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung sinkt bundesweit auf Euro 3.712,50 monatlich. Wer mehr verdient, zahlt für das darüber liegende Einkommen keine Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Damit beträgt der höchste Regelbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung in 2011 Euro 657,11 monatlich. Jede gesetzliche Krankenversicherung kann jedoch Zusatzbeiträge fordern, welche die Versicherten aus eigener Tasche zahlen müssen.
Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist leichter geworden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können wechseln, wenn das Gehalt in nur einem Jahr die Pflichtgrenze von Euro 49.500,00 überschreitet. Bisher musste man drei Jahre warten. Berufseinsteiger können sich bei einem Überschreiten der Grenze sofort privat kranken versichern.
Tipp: Lassen Sie sich von uns beraten, ob sich für Sie ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung lohnt. Dies ist meist der Fall, wenn Sie Wert auf einen garantierten und umfassenden Schutz auf Lebenszeit legen. Während in der privaten Krankenversicherung keine nachträglichen Leistungskürzungen zu Lasten der Versicherten möglich sind, müssen gesetzlich Versicherte immer wieder Leistungskürzungen hinnehmen. Bei der Wahl zwischen gesetzlich oder privat krankenversichert, gilt es, Ihre familiäre Situation zu berücksichtigen.
2. Altersvorsorge absetzen
Der steuerlich absetzbare Anteil der Beiträge zur gesetzlichen Altersvorsorge, den Versorgungswerken und der Rürup-Rente steigt weiter: Maximal können Einzelpersonen 72 Prozent von Euro 20.000,00, d.h. Euro 14.400,00, und zusammen veranlagte Ehepaare 72 Prozent von Euro 40.000,00, d.h. Euro 28.800,00, als Sonderausgabe bei der Steuererklärung geltend machen. Bei einem Steuersatz von 40 Prozent erhalten Sie bei Ausnutzung der Höchstbeiträge immerhin eine Steuerrückzahlung von Euro 5.760,00 bzw. Euro 11.520,00.
Tipp: Verschenken Sie die staatliche Förderung nicht und stocken Sie mit der Steuerrückzahlung vom Finanzamt Ihre Altersvorsorge auf!
3. Einlagensicherung
Seit dem 31. Dezember 2010 sind Spareinlagen bis zu Euro 100.000,00 europaweit gesetzlich abgesichert. Bislang lag die Grenze bei Euro 50.000,00. Bei Insolvenz einer Bank erhalten Sie binnen 30 Arbeitstagen ihr Geld bis zur Höchstgrenze zurück.
Tipp: Lassen Sie trotz der neuen Sicherheit nicht zuviel Geld auf Sparbüchern und Tagesgeldkonten, denn die Zinsen sind zurzeit alles andere als attraktiv!
4. Freistellungsaufträge
Auf einem neuen Freistellungsauftrag muss die Steueridentifikations-Nummer eingetragen werden. Fehlt sie, werden Zinsen und Dividenden voll besteuert! Bestehende Freistellungsaufträge bleiben bis Ende 2015 gültig.
Tipp: Überprüfen Sie Ihre Freistellungsaufträge, ob Sie als Single den zulässigen Höchstbetrag von Euro 801,00 oder als Ehepaar von Euro 1.602,00 nicht überschritten haben. Der Fiskus wird dies in Zukunft schärfer kontrollieren.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Trotzdem kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Garantie übernommen werden. Der Rundbrief ersetzt nicht die Beratung.
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