Gesetzliche Änderungen 2010 - was Sie wissen sollten

 

1. Steuerliche Berücksichtigung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Durch das Bürgerentlastungsgesetz können gesetzlich und privat Versicherte seit Januar 2010 ihre Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe von der Steuer absetzen, soweit damit der existenznotwendige Leistungsumfang gedeckt wird. Nicht absetzbar sind deshalb Beitragsanteile zur Krankenversicherung, die auf einen über die medizinische Grundversorgung hinausgehenden Versicherungsschutz entfallen – wie zum Beispiel die Chefarztbehandlung, das Ein- und Zweibettzimmer und das Krankentagegeld.

Gesetzlich Versicherte können jetzt 96 Prozent ihrer Beiträge absetzen und privat Versicherte mindestens 80 Prozent. Die privaten Krankenversicherungen stellen Beitragsbescheinigungen aus, die Sie – wenn Sie als Arbeitnehmer beschäftigt sind – Ihrem Arbeitgeber vorlegen sollten, damit dieser die Beiträge sofort beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen kann. Gesetzlich versicherte Angestellte brauchen nichts zu unternehmen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber automatisch berücksichtigt. Selbständige reichen die Beitragsbescheinigung mit Ihrer Steuererklärung ein. Ab 2011 wird es ein voll automatisches Verfahren zur steuerlichen Berücksichtigung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geben. Alle Krankenversicherungen übermitteln die steuerlich begünstigten Beiträge unter Verwendung der Steueridentifikationsnummer an die Deutsche Rentenversicherung. Sie können der    Übermittlung dieser Daten widersprechen. Die Beiträge werden dann steuerlich nicht berücksichtigt. Beitragsrückerstattungen werden in Zukunft vom Finanzamt gegen gerechnet.

Tipp: Nutzen Sie die Steuerersparnisse aus Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung für Ihre Altersvorsorge oder zum gezielten Vermögensaufbau.

Beispiel: Eine 35-jährige Alleinstehende mit einem Jahresgehalt von Euro 35.000,00 hat durch das neue Gesetz Euro 795,00 jährlich oder Euro 66,25 monatlich mehr zur Verfügung. Wenn sie diese Euro 66,25 nicht verbraucht, sondern in eine private Rentenversicherung investiert, kann sie zum 67. Lebensjahr ein Gesamtkapital von ca. Euro 57.800,00 oder eine zusätzliche lebenslange Gesamtrente von ca. Euro 270,00 monatlich erreichen.

2. Niedrigere Erbschaftssteuersätze für Geschwister und Neffen

Die Erbschaftssteuer für Geschwister und Neffen wird künftig niedriger ausfallen. Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder und Schwiegereltern sowie Ex-Ehepartner können Euro 20.000,00 steuerfrei erben. Bei einem geerbten Vermögen von Euro 75.000,00 werden 15 (bisher 30) Prozent Erbschaftsteuer, bei Erbschaften bis Euro 300.000,00 nur noch 20 statt bisher 30 Prozent Erbschaftssteuer fällig.

Tipp: Sprechen Sie mit uns, wie Sie ganz legal Erbschaftssteuer sparen können.

3. Zuwendungen für Familien werden erhöht

Zum 1. Januar 2010 wurde das Kindergeld um Euro 20,00 pro Kind erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es jetzt Euro 184,00, für das dritte Kind Euro 190,00 und ab dem vierten Kind Euro 215,00 monatlich. Der alternative Kinderfreibetrag – ab einem zu versteuernden Familieneinkommen von rund Euro 60.000,00 meist günstiger – erhöht sich von Euro 6.024,00 auf Euro 7.008,00 je Kind. Das Finanzamt prüft automatisch, ob sich im Einzelfall Kindergeld oder –freibetrag besser rechnen.

Tipp: Nutzen Sie das erhöhte Kindergeld, um Geld für die Ausbildung anzusparen oder um Ihr Kind gegen eine Schul- und spätere Berufsunfähigkeit abzusichern.

Beispiel 1: Monatlich Euro 20,00 über 18 Jahre bei 4 Prozent Zinsen angespart, ergeben am Ende Euro 6.290,00.

Beispiel 2: Eine monatliche Absicherung von Euro 500,00 Rente für den Fall der Schul- bzw. späteren Berufsunfähigkeit bis zum 67. Lebensjahr kostet für Ihre 15-jährige Tochter oder Ihren 15-jährigen Sohn ca. Euro 25,00 monatlich.

4. Höhere Freibeträge für Rürup- und Betriebsrenten

Die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge für die Rürup-Rente, aber auch für die gesetzliche Rentenversicherung und die berufsständischen Versorgungswerke, steigt um zwei Prozent auf 70 Prozent. Sparerinnen und Sparer, die den Höchstbeitrag von Euro 20.000,00 im Jahr in Ihre Rürup-Rente einzahlen, dürfen 2010 immerhin Euro 14.000,00 als Sonderausgabe bei der Steuererklärung geltend machen. Für zusammen veranlagte Ehepaare gelten die doppelten Werte. Bei 40 Prozent Steuersatz erhalten Sie vom Finanzamt eine Rückzahlung von Euro 5.600,00 bzw. Euro 11.200,00. Gesetzliche Renten und Rürup-Renten, die ab 2010 erstmalig bezogen werden, unterliegen zu 60 Prozent der Besteuerung.

Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge durch Gehaltsumwandlung (Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds) bleiben ab 2010 bis zu Euro 2.640,00 jährlich von Steuern und Sozialabgaben verschont. Bisher waren es maximal Euro 2.592,00 jährlich. Steuern und Sozialabgaben für gesetzlich Versicherte fallen später an.

Tipp: Verschenken Sie die staatliche Förderung nicht. Gerne sprechen wir mit Ihnen über die für Sie beste Form der Altersvorsorge.

5. Neues Verfahren für den Lohnsteuerabzug bei Ehegatten

Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, können in diesem Jahr für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren nutzen. Statt die Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu kombinieren, können Sie alternativ die Kombination IV und IV mit Faktor wählen. Die Steuerlast wird dabei mittels eines individuell ermittelten Faktors berechnet. Damit werden bei jedem Ehegatten mindestens die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen –Grundfreibetrag und Vorsorgepauschale – schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Der Splittingvorteil kommt so bereits während des Jahres zur Geltung und hilft dem weniger verdienenden Partner zu mehr Nettoeinkommen. Der besser Verdienende muss dagegen schon während des Jahres mehr zahlen. Die Steuerklasse IV mit Faktor kann gegen Vorlage beider Lohnsteuerkarten bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro beantragt werden.

Tipp: Verwenden Sie (als Frau) das Mehr an Netto für Ihre eigene Altersvorsorge.

Beispiel: Eine 40-jährige verheiratete Frau kann sich mit einem Beitrag von Euro 100,00 monatlich zum 67. Lebensjahr eine lebenslange Rente von ca. Euro 300,00 monatlich oder ein Gesamtkapital von ca. Euro 58.600,00 ansparen.

6. Riester-Rente ohne Nachteile jetzt auch im Ausland

Bisher war es so, dass Bezieher von Riester-Renten sämtliche Fördergelder zurückzahlen mussten, wenn sie im Ruhestand ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt hatten. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Rentnerinnen und Rentner die während ihrer Arbeitsjahre eine Riester-Förderung vom deutschen Staat erhalten, die staatlichen Zuschüsse behalten dürfen, auch wenn sie im Ausland wohnen.

Tipp: Verschenken Sie die staatliche Förderung der Riesterrente nicht, auch wenn Sie noch nicht wissen, wo Sie später einmal leben werden. Alle, die in die deutsche Rentenkasse einzahlen und deren Angehörige erhalten die staatliche Förderung und müssen sie später nicht zurückzahlen. Sprechen Sie mit uns über die Möglichkeiten der Riesterrente.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen. Trotzdem kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit keine Garantie übernommen werden.
Der Rundbrief ersetzt nicht die Beratung.

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